Versäumnisse oder Fehler werden zunächst abgemahnt. Wer von der Finanzbehörde als kaufmännisch geführter Geschäftsbetrieb eingestuft wird, aber der Registrierungspflicht nicht nachkommt, wird durch ein Zwangsgeld von so weit wie 5. Stille Gesellschafter sind, wie der Name bereits vermuten lässt, nicht in dem Handelsregister visuell. welche